Die Rechtslage in einer Detektei

Rechtslage Detektei

Das Bild eines Detektivs ist überwiegend aus Serien, Büchern oder Filmen geprägt. Hier werden dramatische Fälle gelöst und aufgeklärt mithilfe kompetenter und attraktiver Wirtschafts- oder Privatdetektive. In der Realität ist der Detektiv ein ganz normaler Beruf, der - auch aufgrund von vielen TV Produktionen - sehr viel Interesse auslöst. Häufig stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen einer Privatdetektei rechtmäßig sind und sich die Arbeit der Wirtschaftsdetektive auf rechtlichen Ermächtigungsgrundlagen stützen. Es geht hier häufig um strafrechtliche Maßnahmen wie das Observieren, Beschatten, Verfolgen, Beweisfoto und Abhören von Mitbürgern. Ist dieses Verhalten der Detektive überhaupt seriös und wird die Privatsphäre der Mitmenschen ausreichend geschützt? Was darf eine Wirtschaftsdetektei und was darf sie nicht? Wie sieht die Rechtslage für Privatdetektive aus?

Der erste deutsche Bundesverband für Detektive - der Bund Deutscher Detektive (BDD) - entstand im Jahre 1950. Ein Jahrzehnt später kam der Bund Internationaler Detektive und der Zentralverband hinzu. Fraglich und interessant ist die rechtliche Situation der Verbände und deren Ausgestaltung. Gesetzliche Regelungen gibt es nur wenige, die sich auf die direkte Tätigkeit der Detektive und Detekteien beziehen. Der Name des Berufsbildes ist nicht geschützt und kann damit theoretisch von jedem Bürger genutzt werden. Eine Ausbildung oder ein Studium der Rechtswissenschaft zu dem "Berufsbild" gibt es auch nicht. Detektive unterliegen aber auch rechtlichen Grundlagen. Zu erwähnen ist hier das klassische Strafgesetzbuch (StGB), denn der Detektiv handelt als ganz normale Privatperson. Weiterhin zu beachten wäre das Bundesdatenschutzgesetz. Jeder Bürger hat nach dem Grundgesetz ein Recht auf Handlungsfreiheit und Persönlichkeit gemäß Artikel 2 GG. Auch die Menschenwürde gemäß Artikel 1 GG ist zu wahren. Nicht zu vergessen sind die Rechte auf informelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild. Wie sieht es mit einer versteckten Kamera aus? Ein Detektiv, der gegen die Rechte verstößt, macht sich strafbar. Hier können Anzeigen der Betroffenen drohen.

Die Aufgaben eines Detektivs werden aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber wahrgenommen. Bei fest angestellten Detektiven bestehen arbeitsvertragliche Beziehungen. Der Vertrag des selbständigen Detektivs ist häufig ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Manchmal kommen in den Verträgen werkvertragliche Elemente vor.

Im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, bleibt der Detektiv Privatmann und darf nur die jedermann zustehenden Rechte in Anspruch nehmen. Die heimliche fotografische Observierung von Personen ist nur zulässig, soweit die Maßnahme zum Schutze anderer Interessen erforderlich ist. Verdeckte Kameras zur Ermittlung von Kaufhausdieben dürfen nur eingesetzt werden, wenn dies das einzige wirkungsvolle Mittel ist. Im übrigen dürften aber sichtbare Kameras genügen. Der Detektiv darf das Festnahmerecht gemäß § 127 StPO ausüben, wie jeder andere Bürger auch.


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