Rechtswissenschaften

Rechtswissenschaften

Unter dem Begriff Rechtswissenschaften werden die Wissenschaften bezeichnet, deren Erkenntnisgegenstand das Recht ist. Nach der klassischen Definition ist Rechtswissenschaft die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten. Bedeutende Wissenschaften, welche in diesen Bereich fallen, sind zum Beispiel die Rechtspolitik, die Rechtsphilosophie und die Rechtsgeschichte. Die zentrale Rechtswissenschaft ist aber die Rechtsdogmatik, welche umgangssprachlich oftmals mit dem Begriff der Rechtswissenschaften gleichgesetzt wird.

Die Rechtsdogmatik beschäftigt sich vor allem mit der Auslegung und Lückenfüllung des geltenden Rechts. Dabei spielt auch die Weiterentwicklung des Rechts eine große Rolle. Einerseits ist es Aufgabe der rechtsdogmatischen Wissenschaft Ungenauigkeiten bei der Gesetzgebung durch Interpretation des Rechts zu beheben, andererseits bekommt die Politik von der Rechtswissenschaft immer wieder entscheidende Denkanstöße bei der Ausarbeitung neuer Gesetze. Die Übergänge zur Rechtspolitik sind hier teilweise fließend. Selbige ist bei ihrer Forschung vor allem auf die Ergebnisse der Rechtsgeschichte und der Rechtssoziologie angewiesen. Während die Rechtsgeschichte sich mit der Herkunft und den Ursprüngen des Rechts beschäftigt, erforscht die Rechtssoziologie die Wechselbeziehung zwischen der Rechtsordnung und dem gesellschaftlichen Leben. Der Begriff Rechtswissenschaften umfasst genau genommen auch die Untersuchung des kirchlichen Rechts. Dieses spielt in Europa heute allerdings keine große Rolle mehr.

Ein Studium der Rechtswissenschaft kann in Deutschland an derzeit 32 Universitäten absolviert werden. Gelehrt wird dabei insbesondere die juristische Dogmatik in nahezu allen relevanten Rechtsgebieten. Ergänzend dazu werden aber auch Vorlesungen angeboten, die sich mit den anderen Bereichen der Rechtswissenschaft beschäftigen, also beispielsweise mit der Rechtsgeschichte. Allerdings stellen diese Veranstaltungen keinen Pflichtstoff dar, der im juristischen Examen beherrscht werden muss. Die Regelstudienzeit beträgt bei einem Jura-Studium, wie das Studium der Rechtswissenschaft umgangssprachlich oft genannt wird, in der Regel neun Semester. Daran anschließend folgt der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst.

In Deutschland werden zahlreiche Zeitschriften herausgegeben, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigen. Die Bekanntesten sind die "Juristische Schulung" und die "Juristische Ausbildung". Daneben existieren jedoch viele kleinere Zeitschriften, die sich nur mit einem bestimmten Rechtsgebiet auseinandersetzen.


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